Wählen am Wohnort soll vereinfacht werden
Wähler, die nicht an ihrem Wohnort in das Wahlregister eingetragen sind, können vom 15. Juli bis Ende des Jahres einen entsprechenden Antrag stellen, um für die Parlamentswahlen 2004 neu registriert zu werden. Um Einzelheiten zu erläutern, hat das Innenministerium eine umfassende Informationskampagne ins Auge gefasst.
(AZ Nr.469 13.06.03)
11.12.2003
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